Die Beschlussfähigkeit bei Mitgliederversammlungen soll ab fünf statt zehn Prozent der anwesenden stimmberechtigen Ortsverbandsmitglieder gegeben sein. Durch den Mitgliederzuwachs im vergangen Jahr wurde es zunehmend schwieriger, bei Mitgliederversammlungen beschlussfähig zu sein. Die Absenkung folgt den Regeln anderen Gremien wie z..B. dem KV Saarbrücken.
| Antragsteller*in: | Martin Altehage (Vorstand OV Mitte) |
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| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 05.10.2025, 11:30 |